ViKi Human Insight©
Anatomie & Physiologie in der Visionären Kinesiologie nach Kinninger®
4 × 2 Ausbildungstage
Der menschliche Körper ist weit mehr als die Summe seiner Organe. Er erzählt Zusammenhänge, zeigt Wechselwirkungen und lädt dazu ein, ihn auf einer tieferen Ebene zu verstehen.
In dieser Ausbildung verbinden wir fundiertes anatomisches und physiologisches Grundlagenwissen mit dem ganzheitlichen Verständnis der Visionären Kinesiologie nach Kinninger®. Ergänzend begleiten Selbstreflexionen und die innerhalb der Methode verwendete symbolische Betrachtung der Organe und Körpersysteme den Lernprozess.
ViKi Human Insight© vermittelt kein medizinisches Diagnosewissen und ersetzt keine medizinische oder therapeutische Ausbildung. Vielmehr eröffnet der Kurs eine neue Perspektive darauf, den menschlichen Körper als lebendiges Zusammenspiel seiner Strukturen und Funktionen zu verstehen.
Die Ausbildung richtet sich an Menschen, die ihr Wissen über den Körper erweitern und Anatomie als Grundlage für ein ganzheitliches Körperverständnis entdecken möchten.
Im Anschluss besteht die Möglichkeit, das Wissen im Aufbaukurs ViKi Human Insight© Professional (4 × 2 Tage) oder in vertiefenden Webinaren weiter auszubauen.
Weitere Informationen folgen in Kürze.
Die Kursgebühr ist spätestens 21 Tage vor Kursbeginn zu bezahlen.
Bitte melden Sie sich gerne, wenn Sie mehr Informationen zu den Workshops und deren Inhalten erfahren möchten.
Den jeweiligen Kursort entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungskalender.
Hinweis:
Frau Diana Kinninger ist weder Arzt noch Heilpraktiker, kann und will diese auch nicht ersetzen. Eine Konsultation und Behandlung durch Schulmediziner, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten hält Frau Diana Anutosh Kinninger für unumgänglich. Laufende Behandlungen und Therapien sollen nicht unterbrochen oder abgebrochen bzw. eine künftige nicht hinausgeschoben oder unterlassen werden.
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Es handelt sich um eine psychologische, beratende Tätigkeit außerhalb der Heilkunde. Diese ist somit nach dem Psychotherapeutengesetz nicht genehmigungs- oder überwachungspflichtig, denn psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben, gehören nicht zur Ausübung von Psychotherapie.“ (PsychThG §1 Berufsausübung, Abs.3, Satz 3)