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HERZLICH WILLKOMMEN

im Ausbildungsinstitut 

der Visionären Kinesiologie nach Kinninger®

SIE SUCHEN EINE FUNDIERTE KINESIOLOGISCHE AUSBILDUNG

Dann haben wir genau das Richtige für Sie! 

 

Erlernen Sie in kleinen Ausbildungsgruppen intensiv die wichtigsten Instrumente und Fähigkeiten der Kinesiologie. Sie lernen klar und sicher zu testen, tiefere Ursachen und Zusammenhänge von Problemen zu erkennen und gezielte Veränderungen zu bewirken. Sie werden in den Kursen intensiv betreut, bis Sie die Methode sicher beherrschen und umsetzen können. Während der Ausbildung haben Sie die Möglichkeit, an Ihren eigenen Themen zu arbeiten und kommen so in Ihren eigenen Entwicklungsprozess.

"Visionäre Kinesiologie" nach Kinninger®

Ein System, das immer weiter wachsen darf!

Das Ausbildungsinstitut für "Visionäre Kinesiologie"® vermittelt ein umfassendes kinesiologisches System, das sich ständig weiterentwickelt und dem keine Grenzen gesetzt sind. Unser Ziel ist es, eine wertvolle Methode zu lehren, die Menschen effektiv unterstützt, wirksame Veränderungen in ihrem Leben zu entdecken und zu realisieren, um gesund und glücklich zu sein.

 

KONTAKT

Möchten Sie die "Visionäre Kinesiologie" nach Kinninger® erlernen und diese wertvolle Methode sicher und effektiv nutzen, dann melden Sie sich zu unseren Kursen an.

09179-90440

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Hinweis:

Frau Diana Kinninger ist weder Arzt noch Heilpraktiker, kann und will diese auch nicht ersetzen. Eine Konsultation und Behandlung durch Schulmediziner, Heilpraktiker,

oder Psychotherapeuten hält Frau Diana Anutosh Kinninger für unumgänglich. Laufende Behandlungen und Therapien sollen nicht unterbrochen oder abgebrochen bzw. eine künftige nicht hinausgeschoben oder unterlassen werden.

Es handelt sich um eine psychologische, beratende Tätigkeit außerhalb der Heilkunde. Diese ist somit nach dem Psychotherapeutengesetz nicht genehmigungs- oder überwachungspflichtig, denn psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben, gehören nicht zur Ausübung von Psychotherapie.“ (PsychThG §1 Berufsausübung, Abs.2, Satz 3)

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