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Dozententeam der "Visionären Kinesiologie nach Kinninger®"
Hinweis:
Es handelt sich um eine psychologische, beratende Tätigkeit außerhalb der Heilkunde. Diese ist somit nach dem Psychotherapeutengesetz nicht genehmigungs- oder überwachungspflichtig, denn psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben, gehören nicht zur Ausübung von Psychotherapie.“ (PsychThG §1 Berufsausübung, Abs.3, Satz 3)
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